| Gesellschaft für Kinder- und Jugendliteraturforschung Home - Kontakte - Tagungen - Publikationen - Downloads - Links - Sammlungen - Site-Map |
|
|
|
Gesellschaft für Kinder- und Jugendliteraturforschung Die Satzung
Die Gesellschaft für Kinder- und Jugendliteraturforschung (GKJF - vormals "Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendliteraturforschung") hat sich zur Aufgabe gemacht, den Gedanken- und Erfahrungsaustausch zwischen Kinder- und Jugendliteraturforscherinnen und -forschern in Deutschland und der deutschsprachigen Schweiz kontinuierlich zu fördern. Regelmäßige Aktivitäten Die GKJF veranstaltet in der Regel jährlich eine Arbeitstagung und unterstützt die Herausgabe eines wissenschaftlichen Periodikums, das zugleich bibliographisches Berichtsorgan ist. Mitgliedschaft Die GKJF kennt als Mitglieder nur natürliche Personen. Mitglieder der AG können diejenigen werden, die zu einer längerfristigen Mitwirkung bereit sind. Sie müssen darüber hinaus durch einschlägige Publikationen aus dem Gebiet der Kinder- und Jugendliteraturforschung ausgewiesen sein. Über die Aufnahme neuer Mitglieder entscheidet der Vorstand. Die Aufnahmeentscheidungen des Vorstands können von der nächstfolgenden Mitgliederversammlung widerrufen werden. Jahresbeitrag Die Mitglieder haben einen Jahresbeitrag zu entrichten, dessen Höhe die Mitgliederversammlung festlegt. Mitglieder, die bereits in einer ausländischen (nicht internationalen) kinder- und jugendliterarischen Forschungsgesellschaft organisiert sind, entrichten einen reduzierten Mitgliedsbeitrag. Mitgliederversammlung Eine Mitgliederversammlung findet in der Regel jährlich in Verbindung mit der Arbeitstagung statt. Die Einladung erfolgt schriftlich unter Angabe der Tagesordnung unter Einhaltung einer Frist von einem Monat. Auf Antrag von mindestens einem Viertel der Mitglieder, mindestens aber fünfzehn Personen, muss eine außerordentliche Mitgliederversammlung abgehalten werden. Die Mitgliederversammlung fasst Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung wird ein Protokoll geführt. Vorsitzender und Vorstand Die Mitgliederversammlung wählt in der Regel für zwei Jahre eine Vorsitzende bzw. einen Vorsitzenden, eine Stellvertreterin bzw. einen Stellvertreter sowie eine(n) Schatzmeister(in), die den Vorstand bilden. Satzungsänderungen Über Satzungsänderungen entscheidet in der Regel
die Mitgliederversammlung. In einer Mitgliederversammlung dürfen
Satzungsänderungen nur dann behandelt werden, wenn sie in der mit
der Einladung zur Mitgliederversammlung ordnungsgemäß versandten
Tagesordnung angekündigt sind. Stand: Mai 2002 |