Satzung

Zielsetzung

Der Gesellschaft für Kinder- und Jugendliteraturforschung (GKJF – vormals “Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendliteraturforschung”) e.V. hat sich zur Aufgabe gemacht, den Gedanken- und Erfahrungsaustausch zwischen Kinder- und Jugendliteraturforscherinnen und -forschern in Deutschland und der deutschsprachigen Schweiz kontinuierlich zu fördern.

Regelmäßige Aktivitäten

Die GKJF veranstaltet in der Regel jährlich eine Arbeitstagung, unterstützt die Herausgabe eines wissenschaftlichen Periodikums und fördert die bibliographische Berichterstattung.

Mitgliedschaft

Die GKJF kennt als Mitglieder nur natürliche Personen. Mitglieder können diejenigen werden, die zu einer längerfristigen Mitwirkung bereit sind. Sie müssen darüber hinaus durch einschlägige Publikationen aus dem Gebiet der Kinder- und Jugendliteraturforschung ausgewiesen sein.

Über die Aufnahme neuer Mitglieder entscheidet der Vorstand. Die Aufnahmeentscheidungen des Vorstands können von der nächstfolgenden Mitgliederversammlung widerrufen werden.

Jahresbeitrag

Die Mitglieder haben einen Jahresbeitrag zu entrichten, dessen Höhe die Mitgliederversammlung festlegt. Mitglieder, die bereits in einer ausländischen (nicht internationalen) kinder- und jugendliterarischen Forschungsgesellschaft organisiert sind, entrichten einen reduzierten Mitgliedsbeitrag.

Mitgliederversammlung

Eine Mitgliederversammlung findet in der Regel jährlich in Verbindung mit der Arbeitstagung statt. Die Einladung erfolgt schriftlich unter Angabe der Tagesordnung unter Einhaltung einer Frist von einem Monat. Auf Antrag von mindestens einem Viertel der Mitglieder, mindestens aber fünfzehn Personen, muss eine außerordentliche Mitgliederversammlung abgehalten werden. Die Mitgliederversammlung fasst Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung wird ein Protokoll geführt.

Vorsitzender und Vorstand

Die Mitgliederversammlung wählt in der Regel für zwei Jahre eine Vorsitzende bzw. einen Vorsitzenden, eine Stellvertreterin bzw. einen Stellvertreter sowie eine(n) Schatzmeister(in), die den Vorstand bilden.

Archiv

Die Akten der Gesellschaft (Protokolle, Tagungsprogramme, Mitgliederdaten, Kassenberichte, Schriftverkehr) werden zentral gesammelt und archiviert. Der Vorstand verwaltet das Archiv der Gesellschaft.

Satzungsänderungen

Über Satzungsänderungen entscheidet in der Regel die Mitgliederversammlung. In einer Mitgliederversammlung dürfen Satzungsänderungen nur dann behandelt werden, wenn sie in der mit der Einladung zur Mitgliederversammlung ordnungsgemäß versandten Tagesordnung angekündigt sind. Satzungsänderungen bedürfen der Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder. Mitglieder, die bei der Mitgliederversammlung nicht anwesend sein können, können ihre Stimme mit einer schriftlichen Vollmacht, die auf Verlangen vorzulegen ist, an ein anderes Mitglied ihrer Wahl delegieren. Ein Mitglied kann jedoch nicht für mehr als eine andere Person das Stimmrecht übernehmen.

Die Mitgliederversammlung kann beschließen, dass die Abstimmung schriftlich erfolgt. Auch in diesem Fall ist für die Annahme eines Änderungsantrags eine 2/3-Mehrheit der an der Abstimmung teilnehmenden Mitglieder erforderlich.

Stand: Mai 2002 / Revision Mai 2018